Mutter muss Kinder von der Ostsee zurückbringen
Eine Mutter aus dem Landkreis Dillingen war während einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit ihren beiden Kindern an die Ostsee umgezogen. Jetzt muss sie ihre Kinder in die Region zurückbringen. Dies hat das Familiengericht am Dillinger Amtsgericht so entschieden, teilt Sprecher Patrick Hecken unserer Zeitung mit.
Das Familiengericht kam in diesen Tagen zu der Ansicht, dass der eigenmächtige Umzug der jungen Mutter mit den beiden zwei und vier Jahre alten Kindern von Schwaben an die Ostsee gegen den Willen des Vaters nicht rechtmäßig war. Dem Vater steht, wie das Gericht informiert, mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Kinder zu. Er hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, dass die Kinder hierbleiben müssen. Einem Umzug stimmte der Vater nicht zu, da hierfür kein sachlicher Grund erkennbar sei. Und er argumentierte, dass ihm wegen der großen Entfernung zur Ostsee Besuche bei den Kindern praktisch unmöglich gemacht werden. Noch während des gerichtlichen Verfahrens zog die Mutter aber mit den beiden Kindern an die Ostsee, heißt es in der Pressemitteilung des Dillinger Amtsgerichts Intermezzo an der Ostsee bleibt jedoch nur von kurzer Dauer, denn der Vater bekam bei der juristischen Auseinandersetzung recht. Das Familiengericht ordnete an, dass die beiden Kinder umgehend in den Landkreis Dillingen zurückgebracht werden müssen. Notfalls werde das Jugendamt hinzugezogen. Beide Kinder seien hier geboren und aufgewachsen. Sie ‚haben ihren Lebensmittelpunkt sowie sämtliche Bezugspersonen im hiesigen Bezirk‘, heißt es in der Begründung. Und weiter betont das Familiengericht: ‚Kinder haben ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen.‘
Die Entscheidung des Dillinger Familiengerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig, erläutert Pressesprecher Patrick Hecken. Die Mutter hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. (bv, pm)
Quelle: Ausburger Allgemeine