Das Spielchen des Märchengutachers Egon B.

Bis vor gar nicht langer Zeit spielte Egon am liebsten das "Hütchenspiel", und das ging etwa so:
"Ich bin gar nicht ich allein, weil ich bin in Wirklichkeit mehrere Personen und man darf mich keinesfalls mit mir verwechseln - jetzt habe zum Beispiel den Gerichtssachverständigen-Hut auf, seht ihr, und somit bin ich im Augenblick auch nicht der TAF-Chef, klar ?? Weil der TAF-Chef-Hut schaut nämlich ganz, ganz anders aus, versteht ihr ?? Und wenn da jemand behauptet, der Egon ist befangen, weil der selbe Egon, der jetzt im Gerichtsaal als Gutachter sitzt, hat mir schon vorher als TAF-Chef seine TAFler ins Haus geschickt, also wenn das wirklich einer so böse behauptet, dann sage ich Euch: er ist nie nicht befangen, weil wenn man den Sachverständigen-Hut aufhat, ist man jemand ganz anderer als wie wenn man den TAF-Hut aufhat, ich schwör‘s! Und überhaupt hat das Geld, das man als Sachverständiger bekommt, ein ganz anderes Mascherl drumherum als das Geld, das man fürs taffen kriegt. Noch Fragen??“

Nun ja.

Und wenn jemand die TAF-„Betreuung“ nicht mehr wollte und das Jugendamt daraufhin die Kinder abnehmen wollte, auch dann trat der „unabhängige“ Gerichtsgutachter B. auf den Plan. Zwar wäre die Absage der TAF-Betreuung negativ für den finanziellen Erfolg der Firma des TAF-Chefs gewesen und auch das Eingeständnis, dass die TAF-Betreuung nichts gebracht hatte, dürfte Egon, dem TAFler, schwer gefallen sein. Aber „glücklicherweise“ hat ja in solchen Fällen immer der unabhängige Gerichtsgutachter Egon, der, außer die selbe Person zu sein, mit dem besagtem TAFler Egon nichts gemein hatte, dann die Kindesabnahme fürs Gericht abgesegnet.

Auf Grund der „Verschiedenheit“ dieser Personen, die sich natürlich nur die äußere Hülle Egon B. teilten, fand auch niemand etwas dabei, wenn Egon der Gerichtssachverständige unverhohlen den finanziell einträglichen Einsatz seiner – Entschuldigung – der Firma von Egon dem TAFler empfahl. Und sollte jemand besonders Uneinsichtiger sich Egons Empfehlung widersetzen und die TAF-Betreuung (durch Egon, den TAFler) ablehnen, sorgte Egon (jetzt wieder als Gutachter) dafür, dass den Betroffenen auch flugs die Kinder abgenommen wurden.

Schließlich dann doch ein wenig in Bedrängnis geraten, spielt Egon (jetzt nur mehr als TAFler, weil Egon der Gutachter hat sich 2010 aufgelöst) nun auch gerne ein wenig verstecken, wenngleich auf etwas lustige Art und Weise. Seit Juni 2012 ist Egon von der TAF-Homepage verschwunden, und die Salzburger Landespolitik lässt uns wissen, dass seine Geschäftsführerfunktion nun „ruhe“ (was immer das nun heißen mag). Ob sein Geschäftsführergehalt nun wohl auch ruht ?
Das Firmenbuch scheint von Egons Ruhen als Geschäftsführer jedenfalls noch nichts zu wissen. Und bedenkt man, dass Egon früher, als er als TAF-Geschäftsführer noch "ruhelos" war, in seiner zweiten Identität als Egon der Gerichtssachverständige jährlich bis zu 66 Gutachten mit im Mittel 30 abgerechneten Stunden (also ca. 2000 Gutachterarbeitsstunden im Jahr) verfasste, dazu kamen noch Erörterungen bei Gericht, Anfahrten etc., so hatte der Ärmste ja damals zusätzlich zum TAF-Geschäftsführer gleichzeitig einen mehr als Full-Time-Job zu bewältigen gehabt. Hoffentlich hat den Bedauernswerten diese unbehandelte dissoziative Identitätsstörung - verbunden mit einer 100 Stunden Woche ohne Urlaub und Erholung - nicht ins Burnout getrieben.

Ja, und auch in Oberösterreich hat sich Egon gut versteckt: nach Auskunft der dortigen Landespolitik hat er nämlich mit einer neuen Firma in Wels mit dem lustigen Namen „at.FAM“ überhaupt nichts zu tun. „at.FAM“ ist zwar eine 100%ige Tochterfirma von TAF (zur Erinnerung: das ist die Firma, in der Egon laut Homepage, nicht aber laut Firmenbuch, als Geschäftsführer „ruht“), aber wenn man nicht mehr auf der Homepage der Mutterfirma aufscheint, dann kann man natürlich auch mit der Tochterfirma nichts mehr am Hut haben, oder?

Irgendwann wollte sich Sepp Salzgebers GWG ihren Namen nicht mehr durch Egon weiter anpatzen lassen – was etwas heißen will - und seitdem kennt GWG den Egon nicht mehr. Und weil die GWG den Egon dann nicht mehr lieb hatte, musste Egon auf seinem Firmenschild das „GWG-Logo“ mit braunem Klebeband abdecken. Wahrlich, Undank ist der Welten Lohn!

Wahrheitsgehalt der Aussagen von Egon B.

TAF-Chef Egon B. empfiehlt als Gerichtsgutachter sein eigenes Unternehmen TAF.

Egon B. im Interview: er habe noch nie TAF empfohlen: „Dieser Zusammenhang wird im Rahmen einer tendenziösen Kampagne gegen mich immer wieder konstruiert. Ich habe in keinem Verfahren TAF empfohlen, sondern wenn, dann eine ambulante Erziehungshilfe."

Dazu beispielhaft folgende Auszüge aus gerichtlichen Bachler-Gutachten:
"Als begleitende Massnahme wird eine Wiederaufnahme der TAF Betreuung angeregt, ...."
oder:
"Es schiene jedoch für beide Elternteile günstig, ... in zeitlich entsprechenden Abständen gelegentliche gemeinsame Gespräche bei der therapeutisch ambulanten Familienbetreuung (TAF) in Anspruch zu nehmen, ... "

TAF-Chef Egon B. "irrt" sich wieder um den Faktor 3

Egon B. im Interview: „Ich habe in der Region Vöcklabruck in den letzten zehn Jahren nicht mehr als zirka fünf Gutachten erstellt."

Die parlamentarische Anfrage 3553 AB/XXIII GP, die von Justizministerin Dr. Berger beantwortet wurde, zeigt Folgendes:
"in Vöcklabruck (Bezirksgerichte 500, 501, 503) scheint Bachler mit 14 Gutachten auf.

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage

TAF-Chef Egon B. "vergisst", dass er Geschäftsführer von TAF ist

Egon B. im Interview: mit der OÖ-Rundschau, er sei "für TAF in Oberösterreich nicht zuständig".

Das Firmenbuch bestätigt uns aber: Egon B. ist Geschäftsführer von TAF, und somit selbstverständlich "zuständig"!

Sprachliche Auflösungserscheinungen

Sinnlose Sätze - Gutachten unbrauchbar

Treffender als Prof. Köhnken (einer der renommiertesten deutschen Rechtspsychologen von der Universität Kiel) in einer Überbegutachtung eines aussagepsychologischen „Gutachtens“ Egon B. aus einem Strafrechtsfall könnte man die inhaltlich und grammatikalisch teils völlig sinnlosen Sätze in Bachler´schen Elaboraten gar nicht beschreiben.

Auszug aus einer Stellungnahme von Prof. Köhnken: zum Artikel

Ergebnis eines Besuchsrechts“gutachtens“

Auszug aus dem Gutachten: zum Artikel

Man fragt sich hier sicher, wer eigentlich dieses Ergebnis eines über 2.000,- Euro teuren Besuchsrechtsgutachtens seitens der Gerichtsbarkeit durchgelesen hat und wie es anderen Lesern als dem Autor B. gelang, diesen grammatikalisch völlig sinnlosen Blödsinn zu „dekodieren“. Oder ist eine kostenpflichtige Erörterung solcher Gutachten bei Gericht dafür vorgesehen, dass Sachverständige dann versuchen, das Ergebnis ihres eigenen Gutachtens auch in allgemein verständlicher, halbwegs korrekter deutscher Sprache wiederzugeben?

Dr. Bachler "berichtete" in einem Gutachten über medizinische Kuriositäten.

Die aussagepsychologische „Koryphäe“ Egon B., der mit seiner Gattin Anja auch immer wieder kindliche Entwicklungsdiagnostik in seine Gutachten inkludiert, wobei man sich hier gelegentlich auch gerne die Beurteilung Ärzten vorbehaltener medizinischer Diagnosen anmaßt, dokumentiert in der Anamnese eines Besuchsrechtsgutachtens ein weltweit bislang einzigartiges „medizinisches Wunder“

Auszug aus dem Gutachten: zum Artikel

„Die KM beschreibt die Schwangerschaft als auffällig, anfänglich eine Eileiterschwangerschaft, mit häufigen Schmerzen.“ „Anknüpfungstatsachen“ zum Thema Wahrheitsgehalt solcher Aussagen sah der Sachverständige keine. Außer diesem Fall ist zumindest in der wissenschaftlichen Literatur keine von Kind und Mutter problemlos überlebte Tubargravidität bekannt. Und zur Entwicklungsdiagnostik kann man sagen, dass es sich hier sogar um eine weltweit einzigartig auffällig verlaufende Schwangerschaft gehandelt hat.

Dr. Bachler macht ein wichtige Erfahrung

Auszug aus dem Gutachten: zum Artikel

"Die Förderkompetenz der KM ist bei der KM deutlich besser als beim KV entwickelt."

Herr Egon B. füllt hier wieder mal gerne die den Parteien verrechneten Gutachtenszeilen mit sinnlosem Geschwafel. Die Eigenschaften der KM sind bei der KM wohl trivialer Weise besser ausgeprägt als beim KV, umgekehrt die Eigenschaften des KV beim KV besser als bei der KM. Was wollte Egon B. damit eigentlich sagen? Oder artikuliert hier Egon B. das Standardergebnis seiner Obsorgegutachten (Kind zur KM, außer sie ist eine tatsächlich „arme Haut“, dann heisst´s nämlich meist Kind ins Heim).
siehe Wikipedia "unter Zirkelschluss"

EU-Gelder für "Selbst"-Kontrolle von TAF

Gutachtensauszug: zum Artikel

„Es finden sich auf der Skala von 0 bis 9 Hinweise auf tiefgreifende jedoch keine Hinweise auf schwerwiegende soziale Beeinträchtigungen in diesen Bereichen (s.o.).“

Der Duden (nicht immer Egons Freund, vor allem kennt er neben „zu“ noch zahlreiche andere Präpositionen) definiert „tiefgreifend“ und „schwerwiegend“ als Synonyme.

„Diese ananklitischen Objektbeziehungen finden sich durchgängig in der dependenten (abhängigen) Beziehung zur KM und den Mj.“
Herr Dr. Egon B.: wenn Sie schon bestrebt sind, die Verständlichkeit, Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Tausende Euro teueren Gutachten durch die Verwendung möglichst vieler seltener Fremdworte und „Fachtermini“ herabzusetzen, so sollten Sie wenigstens auf eine orthographisch korrekte Schreibweise Selbiger achten, damit der Leser diese wenigstens irgendwo nachschlagen kann. Sie schreiben "ananklitisch" und meinen aber anaklitisch (=abhängig). Also bleibt stehen: „Diese abhängigen Objektbeziehungen finden sich durchgängig in der abhängigen (abhängigen) Beziehung zur KM und den Mj.“- 3 x „abhängig“ in einem Satz und was soll genau dieser Satz dann heissen?

Die Gutachterrichtlinien verlangen jedoch ein transparentes und für jeden Laien nachvollziehbareres Gutachten.

EU-Gelder für "Selbst"-Kontrolle von TAF

Gutachtensauszug: zum Artikel

„Es finden sich auf der Skala von 0 bis 9 Hinweise auf tiefgreifende jedoch keine Hinweise auf schwerwiegende soziale Beeinträchtigungen in diesen Bereichen (s.o.).“

Der Duden (nicht immer Egons Freund, vor allem kennt er neben „zu“ noch zahlreiche andere Präpositionen) definiert „tiefgreifend“ und „schwerwiegend“ als Synonyme.

„Diese ananklitischen Objektbeziehungen finden sich durchgängig in der dependenten (abhängigen) Beziehung zur KM und den Mj.“
Herr Dr. Egon B.: wenn Sie schon bestrebt sind, die Verständlichkeit, Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer Tausende Euro teueren Gutachten durch die Verwendung möglichst vieler seltener Fremdworte und „Fachtermini“ herabzusetzen, so sollten Sie wenigstens auf eine orthographisch korrekte Schreibweise Selbiger achten, damit der Leser diese wenigstens irgendwo nachschlagen kann. Sie schreiben "ananklitisch" und meinen aber anaklitisch (=abhängig). Also bleibt stehen: „Diese abhängigen Objektbeziehungen finden sich durchgängig in der abhängigen (abhängigen) Beziehung zur KM und den Mj.“- 3 x „abhängig“ in einem Satz und was soll genau dieser Satz dann heissen?

Die Gutachterrichtlinien verlangen jedoch ein transparentes und für jeden Laien nachvollziehbareres Gutachten.

EU-Gelder für "Selbst"-Kontrolle von TAF

Wie man der Liste der bereits genehmigten Projekten von Interreg IV Bayern-Österreich unter der Projektnummer J00111 entnehmen kann, erhält TAF einen "Bericht" über sich selber.
Aus dieser "Studie" soll hervorgehen wie "kosteneffizient" und "sehr gut" TAF arbeitet. Eine Selbststudie, die mit großer Wahrscheinlichkeit für Werbezwecke dienen wird. Dieses fragliche Schriftstück wird von der EU, also von öffentlichen Gelder gefördert!
Da TAF in Bayern (Traunstein) und Österreich (Salzburg) tätig ist, lies der TAF-Chef Egon Bachler sich nicht die Möglichkeit entgehen als überregionales "Einmannunternehmen" eine Förderung zu beantragen.
Merkwürdig ist jedoch, wieso gerade dieses Unternehmen eine EU-Förderung für eine fragliche "Selbststudie" erhalten hat?
Tatsächliche Kontrolle von Firmen wie TAF wäre sicher wünschenswert und gelangt zumeist zu einem anderen Ergebnis (vergleiche den Verein Akzente sowie KIJA und die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofs, hier sei angemerkt, dass auch Akzente aus dem selben Interreg IV-Programm 2009 kräftig Subventionen lukriert - siehe Projektnummern J00015, J00110, J00072)

Interreg IV - Förderungen

Tabellenausschnitt

Bericht des Landesrechnungshofes über die KiJa Salzburg 2007 (S. 30, 31, 32)

die SN berichtet: Spätfolgen für Akzente (Artikel wurden leider entfernt)
die SN berichtet: Chaos in Jugendverein: Geschäftsführer weg (Artikel wurden leider entfernt)

TAF - Therapeutisch ambulante Familienbetreuung

TAF GmbH. , TAF e.V. und IPF: die Verstrickung

Gutachtensauszug: zum Artikel

Die Geschäftsführung bzw. Vorstandsfunktionen der gemein"nützigen" GesmbH TAF haben Dr. Egon Bachler, Mag. Alexander Frühmann, Mag. Matthias Kapferer, Dr. Marianne Jakob sowie Dr. Angela Faber inne. Exakt die selben Personen treten auch als organschaftliche Vertreter des Vereins IPF (Institut für Psychoanalyse und Familientherapie), des einzigen Gesellschafters von TAF (Therapeutisch ambulante Familienbetreuung), wieder in Erscheinung. Analog dazu auch der gemein"nützige" Verein TAF.
News 6/09
Vorstand TAF
Firmenbuch TAF
Vereinsregisterauszug IPF
Vereinsregisterauszug TAF

Ein Mann und seine Hüte

Egon B., der Multifunktionär
(Berater des Jugendamts Salzburg Stadt)

- Gerichtssachverständiger
- Geschäftsführer von TAF
- Organ des Vereins IPF
- Organ des Vereins TAF
- Österreichableger der GWG
(Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie)

Wer finanziert TAF?

- in Salzburg hat TAF laut eigenen Angaben Bachlers vor Gericht seine Verträge direkt mit der Abteilung 3 (Abteilung Soziales) des Landes Salzburg, der auch die Jugendwohlfahrten zugeordnet sind.

- In Oberösterreich gibt TAF sämtliche Jugendämter außerhalb des Mühlviertels, der Landeshauptstadt Linz und Grieskirchens als Kooperationspartner an - also Vöcklabruck, Braunau, Schärding, Ried, Wels, Wels-Land, Gmunden, Kirchdorf, Steyr, Steyr-Land und Eferding.

Der Sachverständige und der TAF-Chef: die Verquickung

Was Bachler gerne verschweigt:
geschäftlich besonders erfolgreich ist die Bachler-Firma TAF in jenen Bezirken, in denen Bachler von den Bezirksgerichten immer wieder als Gerichtssachverständiger bestellt wird/wurde.

Statistik 2008:
Statistik 2008

Ein Gutachter bringt seine Firma ins Geschäft.

Es liegen uns mehrere Egon B.-Gutachten vor, in welchen er als bestellter Gerichtssachverständiger die Gelegenheit nützt, TAF-Betreuungen gleichsam "verordnen" zu lassen und so sein Unternehmen TAF auf dem Rücken von Kindern ins Geschäft der Scheidungsindustrie zu bringen.
Herr Dr. Bachler: im Gerichtssaal wird über Kinderschicksale entschieden, es ist dies kein Ort für Ihre Geschäftsanbahnungen!

Befangenheit mit fatalen Folgen

In vielen Causen, in welchen Egon B. als Sachverständiger bestellt wurde, waren zuvor schon TAF-Mitarbeiter involviert - sogar als "private" Berater von einseitig einer Partei. Sie haben dabei mit unwissenschaftlichen, höchst umstrittenen "Diagnosen" den Anlass gegeben, dass Kinder Eltern entzogen und sogar ins ausländische "Erziehungscamps" verbracht wurden.

Oberösterreichische Nachrichten vom 5. März 2009:
Statistik 2008

Aussichtslose Befangenheitsanträge

Befangenheitsanträge gegen den Gerichtssachverständigen Egon B. wegen gleichzeitiger Involierung von TAF im Verfahren sind sinnlos:

Kategorisch verleugnet Egon B. eine Befangenheit und entwickelt sogar eine Art schizophrener Abwehr gegen diesen Umstand. Bachler sinngemäss: "Ich bin ja hier als Sachverständiger, nicht als TAF-Chef tätig" oder aber: "Jener TAF-Psychologe war für die Partei als freischaffender psychologischer Berater, nicht jedoch als TAF-Mitarbeiter tätig."

Herr Dr. Egon B.: Selbstverständlich ist Befangenheit an die Person gebunden und nicht an den jeweiligen Hut, den sie sich gerade aufgesetzt hat !!

TAF - die Kosten

Sie wollen wissen, wieviel eine TAF-Stunde kostet und bekommen von offizieller Seite keine Auskunft?
Wir haben die Antwort: ca. 60,00 Euro (inkl. UST).
TAF-Stundensatz (Daten aus dem Jahr 2006)

Wieviel kostet TAF den Steuerzahler ingesamt?
In Oberösterreich: durchschnittlich 4,94 Betreuungsstunden pro Woche x 157 betreute Familien x 60,00 Euro pro Stunde x 52 Wochen = ca. 2,5 Mill. Euro p.a. TAF-Kennzahlen Oberösterreich 2008

In Salzburg: durchschnittlich 4,49 Betreuungsstunden pro Woche x 185 betreute Familien x 60,00 Euro pro Stunde x 52 Wochen = ca. 2,6 Mill. Euro p.a. TAF-Kennzahlen Salzburg 2008

Hinzu kommt noch saftiges Kilometergeld (TAF-Mitarbeiter reisen quer durch die Lande auch schon einmal 2 Stunden und aus weit über 100 Kilometern Entfernung an), sodass wir jährlich auf gut und gerne 6 Mill. Euro kommen, die die öffentliche Hand alljährlich für TAF ausgibt!

6 Mill. Euro, die Dr. Egon B. - dann mit dem Sachverständigenhut auf dem Kopf - seiner Firma TAF teilweise selbst zuschanzt!

Sie hören Behörden über Personalknappheit und Arbeitsüberlastung klagen?

Wieviel professionell geschulte Sozialarbeiter könnten die Jugendwohlfahrten um diese Summe fix anstellen !

Und noch etwas:

Herr Dr. Egon B.: finden Sie es richtig, wenn Egon B, der Gerichtsachverständige sich bei Bachler, dem TAF-Geschäftsführer in den aus Steuergeldern finanzierten TAF-Büroräumlichkeiten in bester Salzburger Innenstadtlage einmietet?

Haben Sie etwa gar die Miete mit sich selbst verhandelt?

Statistik 2008

20 Jahre TAF?

Bei der Friedensflotte 2008 startete die Crew 20 Jahre TAF. Lt. Firmenbuch wurde TAF im Juli 1994 und der Verein IPF lt. Vereinsregister im April 1994 gegründet.

Egon B. – der König des „Kopiertasten-Klonens“

Nicht zu glauben, wie ähnlich völlig verschiedene Menschen einander nach ihrer Begutachtung durch Dr. Egon Bachler werden können! Es grenzt an ein Wunder: sie können geradezu zu eineiigen Zwillingen mutieren!

Aber machen Sie sich doch selbst ein Bild: dabei vergleichen wir hier – zu Demonstrationszwecken – ohnehin nur zwei von Bachlers „psychodiagnostischen Befunden“, welche aus aus zwei voneinander völlig unabhängigen Pflegschaftsverfahren stammen und von zwei völlig unterschiedlichen Vätern handeln, die im Leben einander noch nie begegnet sind. In Wirklichkeit laufen weit mehr „Bachler-Klone“ auf unserer schönen Welt herum!

Beispiel 1:

Bachlergutachten Partei 1
Statistik 2008
Bachlergutachten Partei 2

Beispiel 2:

Bachlergutachten Partei 1
Statistik 2008
Bachlergutachten Partei 2

Apropos Textbausteine

Apropos Textbausteine: was gaben Sie, Herr Dr. Bachler, doch gleich als Sachverständiger bei Gericht zu Protokoll, nachdem man Sie beim „Klonen“ ertappt hatte und man Sie dezidiert fragte, ob eine bestimmte von Ihnen verwendete Formulierung ein Textbaustein ist oder nicht?



Soso. Kein Textbaustein also. Na, schauen wir uns das doch einmal an:



Herr Dr. B.: wie nennt man doch gemeinhin jemanden, der notorisch die Unwahrheit sagt??

Testfälschungen

Fall 1:

MMPI-Auswertung:
Wie sorgfältig muss ein gerichtlich beeideter Sachverständiger arbeiten um für ein Gericht entscheidungsrelevante Aussagen in Form eines Gutachtens zu treffen?

Wie wahr müssen seine Aussagen, auch im Hinblick auf wichtige Untersuchungen sein, auf die er sich ja dann in seinem Gutachten bezieht und die RichterInnen eine entscheidungswesentliche Hilfe sein sollen? Wie unparteiisch sollen sie sein?

Statistik 2008

Herr Dr. Egon Bachler versteht den Auftrag des Gerichts nicht, denn

Bild Verein Kindergefuehle>
</br></br>
Herr Dr. Bachler wieso führen Sie bei der Mutter den Test nicht durch? Was hat das mit der Fragestellung des Gerichts zu tun? Sind bei Ihnen Mütter bevorzugt? 
</br></br>
Gab es vielleicht einen Hinweis in den informatorischen Angaben Dritter, man möge den Test mit der Kindesmutter besser nicht machen. In jedem Fall aber kann man nicht von einem unparteiischen, objektiven Gutachten sprechen, wenn ein Streitteil, warum auch immer, vom Sachverständigen bevorzugt behandelt wird.
</br></br>
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Bild Verein Kindergefuehle

Herr Dr. Bachler, dass ist eine klare und unmissverständliche Aussage! Ist Ihnen hier wieder ein offensichtlich bedauerlicher und völlig unerklärbarer „Irrtum“ unterlaufen – oder doch „corriger la fortune“?

Fall 2:

MMPI-Auswertung:
Gutachtensauszüge im Vergleich, der Test "MMPI" konnte nicht durchgeführt werden:

Bild Verein Kindergefuehle

Herr Dr. Bachler: wie können Sie eine Persönlichkeitsstörung (!!) diagnostizieren anhand eines Tests, den Sie gar nicht durchgeführt haben ?
Oder haben Sie gar vergessen, Ihren standardmäßigen Väter-Pathologisierungs-Textbaustein den realen Vorkommnissen anzupassen?

Wie ging Egon Bachler beim Fälschen der Testergebnisse vor?

MMPI-Auswertung:
Werfen wir doch einen Blick auf eines seiner „Gutachten“. Da steht auf Seite 77 Folgendes:
„Im MMPI 2 erfolgte eine Auswertung nach den aktuellen Normen des MMPI 2 in derdeutschen Version des Interpretationssystems von Lachar. Es beruht auf den Basisskalen des MMPI. Vom KV wurden alle Fragen beantwortet. Es liegt ein gültiges Profil vor. Es finden sich jedoch in der Antworttendenz eine dissimulative Tendenzen, d. h. eine Tendenz, sich besonders positiv darzustellen, Schwächen zu übersehen bzw. zu bagatellisieren besteht ausgeprägt.“ ...

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier als PDF.

Obsorgeprozess beim OGH

Jugendamt Salzburg verliert trotz "Unterstützung" von Egon B. Sozialfirma TAF einen Obsorgeprozess beim OGH in der letzten Instanz.

Ein Fall, wie er wohl dutzende oder hunderte Male vorgekommen ist. Eltern haben Probleme, es sind kleine Kinder da, das Jugendamt wird aktiv und holt Bachlers Firma TAF (Therapeutisch ambulante Familienbetreuung gmbh) mit ins Boot, was sich für Egon B./TAF ja zumeist als pekuniär durchaus lukrativ erwiesen hat. Nachdem Abertausende Euro an TAF geflossen sind, wird das Kind vom Jugendamt den Eltern abgenommen und fremduntergebracht, bis vor ca. 2 Jahren kam das passende Gerichtsgutachten im Bundesland Salzburg und Teilen Oberösterreichs gleich wieder von TAF-Chef Egon B., also wieder mal ein paar Tausend Wuro in dessen Kassa. Das Ergebnis war - wie Egons Textbausteine in seinem Gutachten - zuverlässigerweise immer gleich: Obsorge zum Jugendwohlfahrtsträger, d. h. Fremdunterbringung des Kindes.

Nun verlor Egon B. aber zwischenzeitlich seine Zulassung als Gerichtsgutachter und andere Sachverständige machen die Gutachten, so z. B. in dieser Causa. Hier ist das Ergebnis dann nicht immer so vorhersehbar. Obwohl sich auch hier das Bezirksgericht verhalten hat, wie zu den "besten Zeiten" des Bachlermonopols, hob das Landesgericht dessen Entscheidung auf und die Kinder kommen zu den Eltern zurück. Die Jugendwohlfahrt versuchte es zwar noch einmal beim OGH in der letzten Instanz, scheiterte aber dann auch dort.

Der Nimbus des Bermudadreiecks monopolistischer Exgerichtsgutachter und TAF-Chef Egon B., Jugendamt als Dauerzuweiser des Monopolisten und TAF ist ohnehin schon durchbrochen. Es mehren sich die Berichte der Eltern, wo trotz Abbruch der sog. "TAF-Betreuung" ihrerseits, ihnen die Kinder nicht mehr per Gutachten des TAF-Chefs in einem von den Jugendämtern angestrengten Obsorgeverfahren abgenommen wurden.

siehe auch: Entscheidungstext aus der RIS-Datenbank des Bundeskanzleramtes.