Richterin wirft die Opfer raus
Drei Jahre nach Prozessbeginn im Gutachter-Fall Egon B., und fünf nach der Anklageerhebung, hat die Richterin nun eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Per Beschluss hat sie die Privatbeteiligten aus dem Verfahren ausgeschlossen. Laut Begründung hätten sie ohnehin keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Vorwurf gegen Egon B. lautet auf falsche Beweisaussage. Der Sachverständige soll im Rahmen seiner Tätigkeit in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren ordentlich geschlampt haben. Im Großen und Ganzen geht es um Fehler in der Erstellung, nicht aber um die inhaltliche Richtigkeit der Gutachten, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Linz. Durchaus brisant, da B. in unzähligen Fällen, die Zukunft von Familien mit seiner Expertenmeinung beeinflusste.
Doch der Prozess, der seit März 2015 am Landesgericht Salzburg anhängig ist, wird von einer Pannenserie heimgesucht. Zuletzt hat sich ein gerade erst ernannter Sachverständiger selbst aus dem Verfahren genommen, weil dieser wegen der Fälschung von Beweismitteln verurteilt wurde. Ein neuer Gutach er wird nach wie vor gesucht.
Und nun folgte der Rauswurf der Privatbeteiligten, also jener 12 Personen, die sich dem Prozess zu Beginn angeschlossen hatten. Die entschied die zuständige Richterin Gabriele Glatz. Gegenüber der „Krone“ erklärt Gerichts-Sprecher Peter Egger die damit, das sich „aufgrund der zwischenzeitigen Verhandlungsergebnisse“ keine Hinweise fanden, dass durch „methodische Mängel“ den Opfern Schäden entstanden seien. Daher sei auch kein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld er sichtlich, betont Egger. Der Beschluss der Richterin ist nicht rechtskräftig. Heißt: Die Privatbeteiligten können eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Linz richten, das danach den Richter-Beschluss überprüf. Dazu haben sie 14 Tage Zeit. Die Frist endet demnach am 11. Mai.