Der endlose Justizskandal

Die Causa Egon B. (ECHO be­ richtete bereits mehrfach) ist um eine peinliche Facette reicher.
Aber von Anfang an: Bereits 2009 deckte der mittlerweile verstorbene Aufdecker­Journalist Kurt Kuch die zweifelhaften Methoden von Egon B. in Obsorge-Ver­fahren auf. Der damalige Gutachter und Gerichtssachverständige arbeitete mit falsch protokollierten Gesprächen, abge­änderten Testergebnissen und er erstell­te einen Großteil seiner Gutachten mit dem „Copy&Paste“-Verfahren, um mög­lichst rasch abkassieren zu können. Auf­grund eines Gutachtens von B. musste beispielsweise ein gesundes Kind, zwei Jahre in einer Behinderteneinrichtung verbringen.

Im Jahr 2013 dann erhob die Staatsan­waltschaft Linz wegen falscher Beweis­aussage Anklage gegen Egon B. Der renommierte Gutachter Max Steller von der Charite Berlin wurde seinerseits be­auftragt, die Gutachten von B. zu über­prüfen. Das Ergebnis war vernichtend: B. habe eine Tendenz zur ungerechtfer­tigten Pathologisierung der beteiligten Personen und habe die meisten von ihm benannten diagnostischen Verfahren nach eigenem Belieben gestaltet und abgeändert und dabei eine standardi­sierte Durchführung und Auswertung suggeriert, so Steller. Der Professor aus Deutschland erklärte auch, die Gutach­ten von B. wiesen so erhebliche Mängel auf, dass sie aus fachlicher Sicht als völlig verfehlt zu bewerten seien. „Sie sind als Entscheidungshilfe für ihre Auftraggeber unbrauchbar“, so Steller damals. Das Pro­blem der Justiz bestand und besteht dar­in, dass sie jahrelang vor Gericht auf die Gutachten von B. zurückgegriffen hat. Die Richter vertrauten seiner Expertise. Mittlerweile zieht sich der Fall seit Jahren hin . .,Verschleppt Salzburger Justiz Psy­chologen-Prozess?“, titelten die Salzbur­ger Nachrichten bereits im Jänner 2014(!). 13 Privatbeteiligte und Betroffene beteili­gen sich als Nebenkläger am Strafprozess.

Aber sie stehen der Justiz mittlerweile mehr als skeptisch gegenüber. Trotz des mehrere hundert Seiten umfassenden Gutachtens von Professor Steller wurden neue Gutachter auf den Plan gerufen, um die Arbeit von B. zu bewerten. Zuletzt wurde ein Wiener Gutachter von der zu­ständigen Richterin aus Salzburg damit betraut. Die Geschädigten protestierten vor Gericht gegen dessen Bestellung. .Er ist aus einer fachlich unzuständigen Berufsgruppe und ist Psychotherapeut, nicht Psychologe, und schon gar nicht Familien- oder Rechtspsychologe“, er­klärt Dietmar H., selbst Jurist und einer der zahlreichen Betroffenen. Und so kam es, wie von den Geschädigten befürchtet. Das Gutachten des Wiener Gutachters „war der Versuch einer Reinwaschung von Dr. B.“, so Dietmar H.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass jener Wiener Gutachter, der im April sein Gutachten zu B. vor dem Salzbur­ger Landesgericht hätte erörtern sollen, selbst strafrechtlich verurteilt wurde.
Der Sachverständige und Psychothe­rapeut wurde am Landesgericht für Strafsachen wegen Begünstigung, Ge­schenkannahme von Bediensteten und Fälschung eines Beweismittels rechts­kräftig zu neun Monaten bedingt plus einer Geldstrafe von 5.580 Euro verur­teilt. Er soll unter anderem einem Mann falsche Bescheinigungen für negative Drogentests geliefert haben. Der Wiener Gutachter ließ sich von der Sachverstän­digen liste streichen.
Die Peinlichkeit ist perfekt. Im Fall Egon B. will die Richterin nun abermals einen Sachverständigen bestellen. Die unend­liche Geschichte findet somit eine Fort­setzung. Für Egon B. gilt klarerweise die Unschuldsvermutung. Dietmar H. be­richtet derweil: ,, Die Richterin will uns nun als Privatbeteiligte aus dem Verfah­ren werfen. Sie will sich offensichtlich auf diese Art uns unbequemer und lästi­ger Kritiker entledigen.“