Der endlose Justizskandal
Die Causa Egon B. (ECHO be richtete bereits mehrfach) ist um eine peinliche Facette reicher.
Aber von Anfang an: Bereits 2009 deckte der mittlerweile verstorbene AufdeckerJournalist Kurt Kuch die zweifelhaften Methoden von Egon B. in Obsorge-Verfahren auf. Der damalige Gutachter und Gerichtssachverständige arbeitete mit falsch protokollierten Gesprächen, abgeänderten Testergebnissen und er erstellte einen Großteil seiner Gutachten mit dem „Copy&Paste“-Verfahren, um möglichst rasch abkassieren zu können. Aufgrund eines Gutachtens von B. musste beispielsweise ein gesundes Kind, zwei Jahre in einer Behinderteneinrichtung verbringen.
Im Jahr 2013 dann erhob die Staatsanwaltschaft Linz wegen falscher Beweisaussage Anklage gegen Egon B. Der renommierte Gutachter Max Steller von der Charite Berlin wurde seinerseits beauftragt, die Gutachten von B. zu überprüfen. Das Ergebnis war vernichtend: B. habe eine Tendenz zur ungerechtfertigten Pathologisierung der beteiligten Personen und habe die meisten von ihm benannten diagnostischen Verfahren nach eigenem Belieben gestaltet und abgeändert und dabei eine standardisierte Durchführung und Auswertung suggeriert, so Steller. Der Professor aus Deutschland erklärte auch, die Gutachten von B. wiesen so erhebliche Mängel auf, dass sie aus fachlicher Sicht als völlig verfehlt zu bewerten seien. „Sie sind als Entscheidungshilfe für ihre Auftraggeber unbrauchbar“, so Steller damals. Das Problem der Justiz bestand und besteht darin, dass sie jahrelang vor Gericht auf die Gutachten von B. zurückgegriffen hat. Die Richter vertrauten seiner Expertise. Mittlerweile zieht sich der Fall seit Jahren hin . .,Verschleppt Salzburger Justiz Psychologen-Prozess?“, titelten die Salzburger Nachrichten bereits im Jänner 2014(!). 13 Privatbeteiligte und Betroffene beteiligen sich als Nebenkläger am Strafprozess.
Aber sie stehen der Justiz mittlerweile mehr als skeptisch gegenüber. Trotz des mehrere hundert Seiten umfassenden Gutachtens von Professor Steller wurden neue Gutachter auf den Plan gerufen, um die Arbeit von B. zu bewerten. Zuletzt wurde ein Wiener Gutachter von der zuständigen Richterin aus Salzburg damit betraut. Die Geschädigten protestierten vor Gericht gegen dessen Bestellung. .Er ist aus einer fachlich unzuständigen Berufsgruppe und ist Psychotherapeut, nicht Psychologe, und schon gar nicht Familien- oder Rechtspsychologe“, erklärt Dietmar H., selbst Jurist und einer der zahlreichen Betroffenen. Und so kam es, wie von den Geschädigten befürchtet. Das Gutachten des Wiener Gutachters „war der Versuch einer Reinwaschung von Dr. B.“, so Dietmar H.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass jener Wiener Gutachter, der im April sein Gutachten zu B. vor dem Salzburger Landesgericht hätte erörtern sollen, selbst strafrechtlich verurteilt wurde.
Der Sachverständige und Psychotherapeut wurde am Landesgericht für Strafsachen wegen Begünstigung, Geschenkannahme von Bediensteten und Fälschung eines Beweismittels rechtskräftig zu neun Monaten bedingt plus einer Geldstrafe von 5.580 Euro verurteilt. Er soll unter anderem einem Mann falsche Bescheinigungen für negative Drogentests geliefert haben. Der Wiener Gutachter ließ sich von der Sachverständigen liste streichen.
Die Peinlichkeit ist perfekt. Im Fall Egon B. will die Richterin nun abermals einen Sachverständigen bestellen. Die unendliche Geschichte findet somit eine Fortsetzung. Für Egon B. gilt klarerweise die Unschuldsvermutung. Dietmar H. berichtet derweil: ,, Die Richterin will uns nun als Privatbeteiligte aus dem Verfahren werfen. Sie will sich offensichtlich auf diese Art uns unbequemer und lästiger Kritiker entledigen.“