Richterin wirft die Opfer raus

Drei Jahre nach Prozessbeginn im Gutachter-Fall Egon B., und fünf nach der Anklageerhebung, hat die Richterin nun eine bemerkenswerte Entscheidung ge­troffen: Per Beschluss hat sie die Privatbeteiligten aus dem Verfahren ausgeschlossen. Laut Begründung hät­ten sie ohnehin keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Vorwurf gegen Egon B. lautet auf falsche Beweisaussage. Der Sachverstän­dige soll im Rahmen seiner Tätigkeit in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren or­dentlich geschlampt haben. Im Großen und Ganzen geht es um Fehler in der Erstellung, nicht aber um die inhaltliche Richtigkeit der Gutachten, heißt es in der Anklage der Staatsanwalt­schaft Linz. Durchaus bri­sant, da B. in unzähligen Fällen, die Zukunft von Fa­milien mit seiner Experten­meinung beeinflusste.

Doch der Prozess, der seit März 2015 am Landes­gericht Salzburg anhängig ist, wird von einer Pannenserie heimgesucht. Zuletzt hat sich ein gerade erst er­nannter Sachverständiger selbst aus dem Verfahren genommen, weil dieser we­gen der Fälschung von Be­weismitteln verurteilt wur­de. Ein neuer Gutach er wird nach wie vor gesucht.

Und nun folgte der Rauswurf der Privatbeteiligten, also jener 12 Personen, die sich dem Prozess zu Beginn angeschlossen hatten. Die entschied die zuständige Richterin Gabriele Glatz. Gegenüber der „Krone“ er­klärt Gerichts-Sprecher Pe­ter Egger die damit, das sich „aufgrund der zwischenzeitigen Verhandlungsergebnisse“ keine Hinweise fanden, dass durch „methodische Män­gel“ den Opfern Schäden entstanden seien. Daher sei auch kein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld er sichtlich, betont Egger. Der Be­schluss der Richterin ist nicht rechtskräftig. Heißt: Die Privatbeteiligten kön­nen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Linz richten, das danach den Richter-Beschluss über­prüf. Dazu haben sie 14 Tage Zeit. Die Frist endet demnach am 11. Mai.