Das Justizsystem, neue Agenturen und die Finanzen

Seit Langem klagt die Justiz über akuten Geldmangel fü den laufenden Betrieb. Pekuniär mangelt es an allen Ecken und Enden. Den Rechtsuchenden wird damit zum Beispiel erklärt, warum eine Richterstelle nach einem Dreivierteljahr immer noch nicht besetzt ist und man in der zuständigen Abteilung nicht weiß, wann diese besetzt werden soll.

Auf Verhandlungsprotokolle muss man oft bis zu einem halben Jahr warten, weil es an Personal in den Schreibabteilungen mangelt. Die Richter klagen über Mehrbelastung. Sie sind laut eigenen Angaben zunehmend frustriert von diesem System.

Wo kamen die Mittel her?

Trotz der seit Jahren bestehenden finanziellen Problematik wurde 2009 eine eigene Justizbetreuungsagentur (JBA) errichtet. Diese ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und stellt der Justiz Personal in fünf unterschiedlichen Bereichen bereit: Strafvollzug (Betreuungspersonal), Familien- und Jugendgerichtshilfe, Kinderbeistand, Amtsdolmetscher und Experten.
Dadurch wurden, mit immensem finanziellem Aufwand, speziell im Familienrecht, Posten für psychosoziale Berufe, als Teil der Justiz, somit nicht mehr neutral und unabhängig, geschaffen. Wo kamen die dafür investierten Summen her, da doch die Justiz unter akutem Geldmangel litt und leidet?
Während man Einsparungsmaßnahmen über die Medien kolportiert, es seitens der Richter, Staatsanwälte etc. öffentliche Proteste dagegen gibt, laufen die Kosten für die Familiengerichtshilfe (FamGH) monatlich weiter.

Therapie statt Strafe

Der laufende Betrieb der FamGH kostet monatlich rund 2,5 Millionen Euro und verlängert de facto die Verfahren! Doch wurden nicht nur im Familienrecht Posten für psychosoziale Berufe geschaffen, sondern auch im Strafrecht, imBereichDrogenkriminalität.
So wurde etwa 2006 eine Rahmenvereinbarung mit einem Verein getroffen, der in Kooperation mit dem Justizministerium therapeutische Maßnahmen nach dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“ anbietet, die drogenabhängigen Straftätern statt einer Haftstrafe eine probate Behandlung ihrer Sucht ermöglichen sollen.
Der psychosoziale Ansatz dazu erscheint plausibel, allerdings: Hatten sich die Ausgaben der Justiz 2006 noch auf 4,85 Millionen Euro belaufen, so hat sie 2016 für die therapeutische und medizinische Behandlung von Suchtmittelabhängigen insgesamt 8,41 Mio. Euro aufgewendet.
Allein, auch hier liegt das Problem wieder bei den handelnden Personen. Der einstige Geschäftsführer, Psychotherapeut und gerichtlich beeideter Sachverständiger eines dieser Vereine, wurde unlängst strafrechtlich verurteilt: Verkauf von falschen Drogentests!
Generell lässt sich sagen, dass die Situation für den Rechtsuchenden durch die Integration der psychosozialen Berufe als Teil der Justiz keinesfalls verbessert wurde, sondern sich aufgrund längerer Verfahrensdauern weiter verschlechtert hat.